Notare - Aktuelles

Vertrauen stärken, statt Ängste schüren: Ein Plädoyer für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik

2025-04-16

Am 26. März lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zur diesjährigen Podiumsdiskussion nach Kiel. Unter dem Titel „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“ diskutierten namhafte Experten über das Spannungsfeld zwischen tatsächlicher und gefühlter Kriminalität.

Am 26. März lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zur diesjährigen Podiumsdiskussion nach Kiel. Unter dem Titel „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“ diskutierten namhafte Experten über das Spannungsfeld zwischen tatsächlicher und gefühlter Kriminalität.

Auf dem Podium saßen:

  • Professor Dr. Thomas Feltes, Jurist und Polizeiwissenschaftler
  • Professor Dr. Thomas Kliche, Bildungsforscher, Politologe und Psychologe
  • Jan Kürschner (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Vorsitzender des Innen- und Rechtsausschusses sowie Fachanwalt für Strafrecht
  • Steffen Russ, Leiter der Abteilung Internationale Zusammenarbeit im Bundeskriminalamt (BKA), zuständig u. a. für die Polizeiliche Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung

Die Moderation übernahm erneut Burkhard Plemper, Soziologe, Journalist und ehemaliger Moderator der NDR-Sendung „Redezeit“.

Zwischen Statistik und Stimmungslage

„Deutschland ist ein sicheres Land“, betonte Steffen Russ mit Blick auf die neuen Kriminalitätszahlen. Doch Statistiken alleine reichen nicht aus, um das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu erklären. Denn die gefühlte Kriminalität unterscheidet sich oft deutlich von der realen Gefährdung – ein Umstand, der zunehmend politische und gesellschaftliche Dynamiken beeinflusst.

Auch Professor Dr. Thomas Feltes konstatierte einen extremen Widerspruch zwischen gefühlter Sicherheit und dem tatsächlichen Geschehen. Manche Länder sprächen schon von der „German Angst“.

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel dafür liefert die Studie „Sicherheit und Sicherheitsgefühl“ aus Bochum: Während nur ein verschwindend geringer Teil der Befragten tatsächlich Opfer eines Raubüberfalls geworden war, gaben viele an, sich im kommenden Jahr davor zu fürchten – teils mit einer Erwartung, die 50-mal höher lag als die tatsächliche Wahrscheinlichkeit. Dieses übersteigerte Sicherheitsbedürfnis habe unmittelbare Auswirkungen auf politische Entscheidungsprozesse und Wahlverhalten.

Lesen Sie hier den Nachbericht zum Einsatz von KI im Rechtsberatungsmarkt.

Politik zwischen Gefühl und Fakten

Jan Kürschner sprach sich dafür aus, politische Entscheidungen sowohl faktenbasiert als auch unter Berücksichtigung subjektiver Ängste zu treffen. „Politik muss ernst nehmen, was die Menschen empfinden – darf sich aber nicht allein davon leiten lassen.“

Professor Dr. Thomas Kliche sah in der öffentlichen Wahrnehmung der inneren Sicherheit ein komplexes psychologisches und politisches Problem. Medienereignisse wie Terroranschläge könnten Ängste unverhältnismäßig verstärken und den Wunsch nach absoluter Sicherheit wecken – ein Anspruch, der nicht erfüllbar sei. Populistische Kräfte nutzten diese Dynamiken gezielt, um einfache Antworten auf komplexe Herausforderungen zu suggerieren.

Stereotype und soziale Projektion

Ein zentrales Thema war die mediale und politische Thematisierung von Ausländerkriminalität. Laut Professor Dr. Feltes haben sich die Ängste vieler Menschen in den letzten Jahren zunehmend auf dieses Feld konzentriert – ungeachtet der tatsächlichen Kriminalitätslage. Studien wie die der R+V Versicherung belegten, dass soziale Ängste, z. B. vor Armut oder Pflegebedürftigkeit, in der Bevölkerung deutlich stärker verbreitet seien als die Angst vor Kriminalität – und doch würden letztere emotionalisiert und politisch instrumentalisiert.

Kürschner verwies auf den hohen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in bestimmten Kriminalitätsfeldern wie Messerangriffen, wo der Anteil bei rund 45 Prozent liege – gegenüber einem Bevölkerungsanteil von etwa 10 Prozent. Dieses Phänomen dürfe man nicht ignorieren, müsse es aber differenziert betrachten.

Russ betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung demografischer Faktoren: Entscheidend sei weniger die Herkunft als vielmehr das Alter, die soziale Lage und der Zugang zur Gesellschaft. Junge Männer – unabhängig von ihrer Herkunft – stellen die größte Täter- wie Opfergruppe dar. Die Polarisierung der Debatte verhindere jedoch oft einen differenzierten, faktenbasierten Blick.

Vertrauen in den Staat stärken

Professor Dr. Kliche sah in der wachsenden Kriminalitätsfurcht auch ein Zeichen tieferliegender gesellschaftlicher Verunsicherung. Mit jeder Krise steige die Sehnsucht nach autoritärer Führung, starker Staatlichkeit und Abschottung gegenüber Fremden. Diese Entwicklungen schwächten nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch die Demokratie. Populistische Informationskanäle im Netz verstärkten diese Tendenzen zusätzlich.

Auch Professor Dr. Feltes warnte vor dem zunehmenden Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Viele Bürger hätten das Gefühl, dass die Institutionen versagen. Der beste Schutz dagegen sei nicht Symbolpolitik, sondern wirksame Kriminalprävention und ein funktionierender Sozialraum, in dem Menschen sich sicher und eingebunden fühlen.

Lokale Prävention als Schlüssel

Hier setzt Russ mit dem vom BKA entwickelten Tool ELSA an – einer evidenzbasierten lokalen Sicherheitsanalyse, die Kommunen hilft, Brennpunkte zu identifizieren und gezielt zu handeln. Aspekte wie Städtebau, Schulstrukturen oder Vereinsleben hätten einen nachweisbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität und das Sicherheitsgefühl.

Beide – Professor Dr. Feltes und Russ – plädierten dafür, kommunale Strukturen zu stärken, Nachbarschaftsnetzwerke zu fördern und die Polizei stärker als Ansprechpartner vor Ort zu etablieren.

Fazit

Der Abend machte deutlich: Die Debatte um die innere Sicherheit ist weit mehr als eine Diskussion über Zahlen. Es geht um Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und politische Verantwortung. Fakten allein reichen nicht aus – ebenso wenig wie das Nachgeben gegenüber irrationalen Ängsten. Entscheidend ist ein nüchterner, evidenzbasierter Umgang mit den Ursachen von Unsicherheit – und eine Stärkung der demokratischen Resilienz auf allen Ebenen der Gesellschaft.

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Ehevertrag: Finanzielle Vorsorge in der Partnerschaft

2025-04-14

Viele Menschen verbinden einen Ehevertrag ausschließlich mit dem Gedanken an eine mögliche Trennung. Eine solche schriftliche Vereinbarung kann aber auch während einer glücklichen Ehe von Nutzen sein und für beide Partner Sicherheit schaffen. Sollte die Beziehung dennoch eines Tages enden, erweist sich ein gut durchdachter Ehevertrag oft als hilfreich. Die klaren Regelungen können in einer emotional belastenden Zeit für Transparenz sorgen und beiden Partnern den Weg in einen neuen Lebensabschnitt erleichtern.

Viele Menschen verbinden einen Ehevertrag ausschließlich mit dem Gedanken an eine mögliche Trennung. Eine solche schriftliche Vereinbarung kann aber auch während einer glücklichen Ehe von Nutzen sein und für beide Partner Sicherheit schaffen. Sollte die Beziehung dennoch eines Tages enden, erweist sich ein gut durchdachter Ehevertrag oft als hilfreich. Die klaren Regelungen können in einer emotional belastenden Zeit für Transparenz sorgen und beiden Partnern den Weg in einen neuen Lebensabschnitt erleichtern.

Ehevertrag entlastet bei Trennung

Eheleute können in einem Ehevertrag dokumentieren, wem welche Vermögenspositionen zu Beginn der Ehe gehören und wie viel diese wert sind. Trennen sie sich nach einigen Ehejahren, kann das helfen, teure Beweisaufnahmen zu vermeiden, Ausgleichsansprüche zu berechnen oder den Hausrat gerecht aufzuteilen.

Für den Fall einer Trennung können die Partner zudem festlegen, inwiefern die während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche auszugleichen sind. Der Ehevertrag kann zum Beispiel detailliert festhalten, dass ein Versorgungsausgleich beschränkt wird. So können die einzelnen Ehegatten private Altersvorsorge betreiben, ohne zu fürchten, sie bei einer Scheidung teilen zu müssen.

Lesen Sie hier, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist – und wann er als sittenwidrig gilt.

Ehelichen Unterhalt vertraglich festlegen

Auch Unterhaltsfragen lassen sich in einem Ehevertrag klären. Für die Zeit während der Ehe kann etwa festgeschrieben werden, wie viel beide Ehepartner zur gemeinsamen Haushaltsführung beizusteuern haben, falls die Kassen ansonsten getrennt verbleiben sollen. Daneben können sie Regeln für Krisenfälle wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit aufstellen. Auch können sie bestimmen, wie der Unterhalt bei einer Trennung oder nach der Scheidung ausfallen soll. Nachehelicher Unterhalt kann beispielsweise zeitlich und bezogen auf die Höhe begrenzt werden. Die Partner können auch komplett auf ihn verzichten.

Ehevertrag oder nicht? Notarielle Beratung hilft

Bei finanziellen Fragen zur Ehe und Eheverträgen ist die Rechtsprechung besonders umfangreich und komplex, weshalb sich Heiratswillige von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen sollten. Gültig ist nur ein notariell beurkundeter Ehevertrag. Genau wie ein Testament oder Vollmachten sollten Eheleute ihren individuellen Vertrag alle fünf bis zehn Jahre notariell darauf überprüfen, ob er noch aktuell ist oder angepasst werden sollte.

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Hilfe! Ich bin in einer Erbengemeinschaft!

2025-04-02

Werden mehrere Personen Erben, gehört ihnen zunächst der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. Alle Erben bilden die sogenannte Erbengemeinschaft. Handhabung und Abwicklung von Erbengemeinschaften werfen häufig Fragen auf. Notarinnen und Notare unterstützen dabei und beraten im Vorfeld, wie nicht funktionsfähige Erbengemeinschaften verhindert werden können.

Werden mehrere Personen Erben, gehört ihnen zunächst der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. Alle Erben bilden die sogenannte Erbengemeinschaft. Handhabung und Abwicklung von Erbengemeinschaften werfen häufig Fragen auf. Notarinnen und Notare unterstützen dabei und beraten im Vorfeld, wie nicht funktionsfähige Erbengemeinschaften verhindert werden können.

Erben ohne Zutun

Verstirbt ein Mensch, denkt man als Angehöriger schwerlich an die rechtlichen Folgen: Nach deutschem Recht geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen – der Nachlass – auf die aufgrund Testaments, Erbvertrags oder gesetzlicher Erbfolge berufenen Erben über. Dies geschieht automatisch; einer Mitwirkung der Erbinnen und Erben bedarf es nicht. Sie können jedoch das Erbe innerhalb der Ausschlagungsfrist (in der Regel sechs Wochen) ausschlagen.[1]

Alle Erben müssen mitwirken

Mehrere Erben halten den gesamten Nachlass zusammen als Erbengemeinschaft. Wichtigste Konsequenz: Sie können nur noch gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen. „Soll ein Auto oder eine Immobilie veräußert werden, müssen alle Erben mitwirken“, erklärt Dr. Markus Baschnagel, Geschäftsführer der Notarkammer Baden-Württemberg. Dies kann zu praktischen Schwierigkeiten führen, weil nicht immer alle Miterben an der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses mitwirken können oder wollen. „Die Gründe hierfür sind mannigfaltig, beispielsweise können einzelne Miterben im Ausland leben, nicht voll geschäftsfähig sein oder es kann schlicht zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Die Erbengemeinschaft eignet sich deshalb meist nicht für ein längerfristiges Halten der Nachlassgegenstände“, schlussfolgert Baschnagel. Um solche nicht funktionsfähigen Erbengemeinschaften zu verhindern, kann jedoch vorgesorgt werden: Notare beraten hierzu im Rahmen der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

Auseinandersetzung – auch ohne Streit

Erbengemeinschaften können auf verschiedene Weisen aufgelöst werden:

  • Die Erben können sich über die Aufteilung des Nachlasses verständigen und diese durch einen Vertrag regeln, die sog. Erbauseinandersetzung. Befinden sich Immobilien oder Anteile an einer GmbH im Nachlass, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. In diesem Rahmen können auch Ausgleichszahlungen vereinbart werden. Der Vorteil: „Wird eine zum Nachlass gehörende Immobilie an einen Miterben übertragen, fällt keine Grunderwerbsteuer an“, weiß Baschnagel.
  • Ein Erbe kann seinen Anteil an der Erbengemeinschaft an einen Miterben oder an Dritte übertragen. Möchte ein Erbe seinen Erbteil an Dritte verkaufen, steht den anderen Miterben ein Vorkaufsrecht zu. Vereinigt eine Person alle Erbteile auf sich, fällt ihr der gesamte Nachlass zu. Auch Erbteilsübertragungen bedürfen der notariellen Beurkundung.
  • Komplizierter kann es werden, wenn keine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses herbeigeführt werden kann. Zwar existiert die Möglichkeit, auf Antrag ein Nachlassvermittlungsverfahren vor dem Notar durchzuführen. „Solche Verfahren sind jedoch mit großem Aufwand verbunden und nur selten von Erfolg gekrönt“, berichtet Baschnagel. Häufiger greifen die Miterben daher gleich zum schärfsten Schwert und beantragen die Teilungsversteigerung, bei der die Nachlassgegenstände, insbesondere Immobilien, gerichtlich versteigert werden. „Dies ist jedoch meist die schlechteste Lösung, da sich bei einem freihändigen Verkauf oft ein besserer Preis erzielen lässt“, erklärt Baschnagel.

Notarielle Hilfe bei der Abwicklung

Notarinnen und Notare klären über rechtliche Fallstricke auf, sorgen für eine rechtssichere Regelung und erleichtern den Erben dadurch die Abwicklung ihrer Erbengemeinschaft. Eine notarielle Beratung hilft nicht nur, bestehende Erbengemeinschaften aufzulösen, sondern kann auch Konflikten vorbeugen. „Wer frühzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, kann gezielt die Entstehung einer nicht funktionsfähigen Erbengemeinschaft verhindern“, führt Baschnagel aus. „Wer vorsorgt, erspart seinen Angehörigen oft komplizierte und emotionale Auseinandersetzungen,“ schließt Baschnagel.

[1]     Das Thema Erbausschlagung behandelt unsere Pressemitteilung von September 2024, abrufbar unter:
https://medienverbund-notarkammern.de/wp-content/uploads/2024/10/Pressemitteilung-2024-9-Karras.pdf

Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern.

So verhindern Sie, dass der Ex-Partner miterbt

2025-03-31

In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht.

In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht.

Zum Sorgerecht gehört auch die Vermögenssorge

Wenn ein Alleinerziehender stirbt und der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, kann er den Erbteil der gemeinsamen Kinder verwalten. Teil des Sorgerechts ist nämlich die Vermögenssorge. Hatten die Eltern zuvor das gemeinsame Sorgerecht, geht es automatisch auf den noch lebenden Elternteil über. Hatte der Alleinerziehende hingegen das alleinige Sorgerecht, wird es nach seinem Tod dem anderen übertragen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Wer den Zugriff des Ex-Partners auf das Erbe verhindern möchte, muss ein Testament errichten. Gegebenenfalls kann in das Testament aufgenommen werden, warum eine Übertragung des Sorgerechts dem Kindeswohl widersprechen würde.

Erfahren Sie hier, wie Sie einen geeigneten Vormund für den Ernstfall wählen.

Alleinerziehende können einen Vormund benennen

Elternteile, die das alleinige Sorgerecht haben, können in ihrem Testament einen Vormund für den minderjährigen Nachwuchs bestimmen. Außerdem können sie festlegen, wer keinesfalls die Vormundschaft übernehmen soll. Der Alleinerziehende sollte nur jemanden auswählen, dem er uneingeschränkt vertraut, und ihn über das Vorhaben sowie den Verwahrungsort des Testaments informieren. Ist im Testament niemand benannt, bestimmt das Familiengericht einen Vormund.

Ex-Partner von der Vermögenssorge ausschließen

Für den Fall, dass die Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht haben, wenn der Alleinerziehende stirbt, oder der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, kann er im Testament von der Vermögenssorge ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt nur für das Vermögen, das die Kinder von dem alleinerziehenden Elternteil erben.

Vorsorgen, falls auch die Kinder versterben

Alleinerziehende sollten auch den Fall bedenken, dass die Kinder nach ihnen versterben könnten, ohne eigene Abkömmlinge zu hinterlassen. Dann würde ihr Vermögen mit dem Erbe des Alleinerziehenden auf den noch lebenden Elternteil übergehen. Das lässt sich nur durch eine testamentarisch angeordnete Vor- und Nacherbschaft verhindern. Hierzu setzt der Alleinerziehende die Kinder als Vorerben ein und bestimmt einen Nacherben, der im Todesfall deren Erbteil erhält.

Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

Grundschuld löschen: Was nach der Kreditrückzahlung zu tun ist

2025-03-12

Nach vollständiger Tilgung eines Immobilienkredits stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Dieser Schritt markiert die erfolgreiche Rückzahlung des Darlehens, bedeutet jedoch nicht das vollständige Ende der Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Immobilieneigentümer. Ein wesentlicher Aspekt bleibt häufig unbeachtet: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld existiert weiterhin.

Nach vollständiger Tilgung eines Immobilienkredits stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Dieser Schritt markiert die erfolgreiche Rückzahlung des Darlehens, bedeutet jedoch nicht das vollständige Ende der Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Immobilieneigentümer. Ein wesentlicher Aspekt bleibt häufig unbeachtet: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld existiert weiterhin.

Grundschuld abtreten?

Häufig versäumen Eigentümer bewusst, den notwendigen Löschungsantrag zu stellen. Entgegen kursierender Ratschläge ist das aber nicht ratsam. Zwar spart der Immobilienbesitzer zunächst Geld. Die formal weiterhin bestehende Grundschuld lässt sich aber nur eingeschränkt nutzen. Die früher durchaus übliche Abtretung an eine andere Bank zur Neufinanzierung wird heute vielfach nicht mehr akzeptiert. Wenn aber die bisherige Bank einen neuen Kredit absichern soll, ist gegen die Wiederverwendung der Grundschuld nichts einzuwenden.

Was Interessenten beim Kauf eines Grundstückes unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier.

Warum die Löschung ratsam ist

Ist die Löschungsbewilligung bei einem späteren Verkauf der Immobilie nicht auffindbar, ist die Beurkundung des Kaufvertrags zwar möglich. Die Durchführung verzögert sich aber erheblich. Denn die im Grundbuch eingetragene Bank stellt in der Regel eine neue Löschungsbewilligung zwar unbürokratisch, aber nicht unbedingt schnell aus. Die Verzögerung betrifft dann auch die Kaufpreiszahlung. Existiert die Bank nicht mehr, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW zuständig und wird vom Notar angeschrieben. Achtung: Das Recht auf Löschung kann verjähren.

Um keine Risiken einzugehen, sollten Immobilieneigentümer mit der Löschungsbewilligung einen Notar aufsuchen. Dieser veranlasst beim Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld.

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